1. Die Strafen für Alkohol am Steuer

Wer unter Alkoholeinfluss am Straßenverkehr teilnimmt macht sich strafbar. Jeder Kraftfahrer der im Besitz des Führerscheines ist weiß das. Fahren unter Alkohol und Drogeneinfluss ist eine Straftat, die mit Bußgeld, Punkten und Fahrverbot bis hin zu Gefängnisstrafen geahndet werden kann. Der Bußgeldkatalog sieht empfindliche Strafen vor.

Alkoholgehalt im Blut (Mindeststrafen)

ab 0,3 bis unter 0,5 Promille: nicht strafbar, wenn keine Anzeichen für Fahrunsicherheit vorliegen und es nicht zu einem Unfall kommt; strafbar bei Anzeichen von Fahrunsicherheit oder bei Beteiligung an einem Unfall mit 3 Punkten und Geld- oder Freiheitsstrafe und Führerscheinentzug

1. Verstoß: ab 0,5 Promille: 500,- EUR, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot

2. Verstoß: 1.000,- EUR, 2 Punkte, 2 Monate Fahrverbot

3. Verstoß: 1.500,- EUR, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

ab 1,1 Promille: 3 Punkte,
mindestens 6 Monate Entzug der Führerscheins.


Für Fahrer, die jünger als 21 Jahre und/oder noch in der Probezeit sind, gilt jetzt die Null-Promille-Grenze . Verstöße dagegen werden mit einem Punkt plus Verkehrsseminar bestraft.

Auf dem Fahrrad wird ab 1,6 Promille festgestellt, dass Fahruntüchtigkeit vorliegt.
Den Führerschein verliert man im Normalfall als Ersttäter erst ab 1,6 Promille, diese müssen dann eine MPU erfolgreich absolvieren.

Bei Drogen am Steuer gelten im Wesentlichen dieselben Grundsätze wie beim Fahren unter Alkohol.


In unserer mobilen Gesellschaft ohne Führerschein sein zu müssen geht Gar Nicht!
Die daraus resultierenden Folgen, sind für den betroffenen dramatisch.
Wer sich in so eine Situation hinein manövriert hat, sollte sich Hilfe holen, allein kommt man da schwerlich raus.